BAFA Förderung - Unternehmer­isches KnowHow

Die BAFA Fördert Unternehmensberatungen mit hohen Zuschüssen

Die richtigen Tools für Ihren Erfolg - BAFA geförderte Unternehmens­beratung

Das Programm zur Förderung des Unternehmerischen Know-Hows gilt für kleine und mittelständische Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Wettbewerbsfähigkeit und beraten im Hinblick auf die Digitalisierung Ihrer Absatzstrategien. Vor allem Unternehmen in Schwierigkeiten sollten die Chance nutzen und sich 90% der Unternehmensberatung erstatten lassen.

BAFA gefördertes Know-How

Sie möchten sich gerne unternehmerisch digital auf dem Markt positionieren und wissen nicht wie? Gerne beraten wir Sie zu den genannten Themen und erarbeiten Ihr Strategiekonzept. Lassen Sie sich fördern! Als BAFA gelistete Unternehmensberater bieten wir Ihnen auch gerne spezielle Förderprogramme des Bundes an so erhalten Sie bis zu 90% Ihrer Investition in die Zukunft zurück.

Antrags­berechtigung:

  • Junge Unternehmen die bis zu zwei Jahre am Markt sind
  • Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ganz unabhängig vom Alter des Unternehmens

Der Sitz des Unternehmens muss in der BRD sein und ein der Definition kleines oder mittelständisches Unternehmen entsprechen. Unternehmen in Schwierigkeiten müssen bestimmte Voraussetzungen für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten erfüllen.

Beratung:

Es werden unter anderem allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen Themen gefördert. Ebenso werden spezielle Beratungen gefördert hierzu gehören unsere Beratungen von Unternehmen:

  • die von Frauen geführt werden
  • Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen

Für unternehmen in Schwierigkeiten wird die Unternehmensberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Sie erhalten die richtigen Tools an die Hand um Ihre Kunden zu erreichen.

Förderhöhe:

Junge Unternehmen können sich maximal 2.000€ (50% der Beratersumme) in den alten Bundesländern sichern, in den neuen Bundesländern sogar 3200€ (80% der Beratersumme)

Bestandsunternehmen können sich maximal 1500€ (50% der Beratersumme) in den alten Bundesländern sichern, in den neuen Bundesländern sogar 2400€ (80% der Beratersumme)

Unternehmen in Schwierigkeiten können sich maximal 2700€ (90% der Beratersumme) in den allen Bundesländern sichern.

Berater:

Die BAFA wählt die Berater mit Bedacht aus. So muss jedes Beraterunternehmen so wie auch wir einen Qualitätsnachweis erbringen. Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Beratung werden hier aufgezeigt. 

Sprechen Sie uns einfach an, die Erstberatung ist kostenlos.

Antragstellung:

1. Vor Antragstellung müssen Jungunternehmer und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Bestandsunternehmen sind nicht verpflichtet dies zu tun. Das jeweilige Unternehmen kann diesen Ansprechpartner selbst wählen. Es muss sich um einen bei der Leitstelle registrierten Ansprechpartner handeln. Zu finden sind diese auf der Seite der BAFA.

2. Die Beratung muss dann innerhalb von drei Monaten erfolgen.

3. Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer Beratung können online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Antragsteller ist das beratene Unternehmen.

4. Die eingeschaltete Leitstelle sowie die BAFA prüfen die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft. Das Unternehmen wir danach informiert über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderung sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis

5. Nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung wird mit der Beratung begonnen.

Verwendungs­nachweis:

Nach maximal sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle folgende Unterlagen vollständig vorgelegt werden:

  • Ausgefülltes Verwendungsformular
  • Vom Antragssteller ausgefülltes EU-KMU und DE-minimis Erklärung
  • Das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs
  • Beratungsbericht
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars

Die Leitstelle prüft im Anschluss die vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Rahmenrichtlinie und leitet dies an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter.

 

Sie haben Fragen? Dann sprechen Sie uns an wir beraten Sie gerne!

info@webbox-pan.de

Tel: 08561/9892307

 

Quellen: Statista, Bilder: Shutterstock

Angaben ohne Gewähr - Änderungen vorbehalten

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